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ALTER 01.01.1970 (54-jährig)
FARBE
GESCHLECHT
MWST 0.0%

AUKTIONSBEDINGUNGEN

für den Verkauf von Pferden auf der Auktion am 29.10.2023 in Marbach

 

A. Allgemeines:

Die Veranstaltung wird vom Pferdezuchtverband Ba- den-Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, 72532 Marbach, im folgenden Verband genannt, durchge- führt. Der Verband verkauft die im Katalog genannten Pferde im Namen der ebenfalls genannten Aussteller (Verkäufer) auf deren Rechnung (Vermittlungs-/Agen- turgeschäft) im Wege öffentlicher und öffentlich zu- gänglicher Versteigerung i. S. v. §§ 312 g Abs. 2 Ziff. 10, 383 Abs. 3, 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Auktion wird von einem gem. § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer geleitet. Dieser bietet die Pferde in Euro aus und erteilt die Zuschläge.

 

B. Umsatzsteuerpflicht:

Im Auktionskatalog ist angegeben, in welcher Höhe die Aussteller ggf. Mehrwertsteuer auszuweisen ha- ben. Ohne Angabe verzeichnete Aussteller unterlie- gen keiner Mehrwertsteuerpflicht.

 

C. Beschaffenheitsvereinbarung:

Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs weisen die Pferde folgende Eigenschaften auf, die als Beschaffenheit vertraglich vereinbart sind:

1. Allgemeine Beschaffenheit:
a. Die im Katalog angegebene Abstammung
b. Katalogangaben zum Geschlecht, zur Farbe und zum Geburtsjahr

c. Die angegebenen Abstammungen sind durch Zucht- bescheinigungen belegt, die dem Käufer nach Bezah- lung der Pferde ausgehändigt werden.

 

Bei darüber hinaus im Auktionskatalog abgedruckten bildlichen Darstellungen der Tiere sowie ein Kurzkom- mentar, oder mündliche Beschreibungen während der Präsentation der Pferde, handelt es sich nicht um ver- einbarte Beschaffenheiten. Es handelt sich nicht um Willens-, sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen der Aussteller. Dies gilt insbesondere auch für Angaben zur vorwiegenden Begabung des Tieres für etwaige künftige Nutzungen in Springen, Vielseitigkeit oder Dressur. Eine Verein- barung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht.

 

2. Körperliche Beschaffenheit: Die angebotenen Tie- re sind vor ihrer Anlieferung zur Vorbereitung auf die Veranstaltung klinisch und röntgenologisch unter- sucht worden. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Vorder- gliedmaßen: beiderseits Huf und Zehe seitlich 90° sowie Oxspring; Hintergliedmaßen: beiderseits Zehe seitlich 90°, beide Sprunggelenke (ca. 0°, ca. 45°, ca. 115°) Knie (ca. 180°, ca. 90°); Rücken (Widerrist, Sat- tellage und Lende). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde hat der untersuchende Tierarzt ein Protokoll erstellt, das von den Kaufinteressenten im Auktionsbüro eingesehen werden kann. Die objektiven Befunde des klinischen Untersuchungspro- tokolls, sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde stellen die körperliche Beschaffen- heit des Pferdes im Zeitpunkt der Untersuchung dar. Soweit im tierärztlichen Protokoll darüber hinaus- gehend Befundbewertungen und/oder Prognosen abgegeben sein sollten, werden diese nicht zum Ge- genstand der Beschaffenheitsvereinbarung. Der Ver- anstalter weist darauf hin, dass über den vorstehend genannten Umfang hinaus weitere Untersuchungen möglich sind. Sofern der Käufer keine weitergehenden Untersuchungen vornehmen lässt, gilt für nicht unter- suchte Beschaffenheiten ein unwägbarer, ungewisser Zustand als vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass über die üblichen Standardübersichtaufnahmen hinausgehende röntgenologische Untersuchungen möglich sind. Soweit der Käufer keine weitergehenden röntgenologischen Untersuchungen beauftragt, gilt auch der Röntgenstatus insoweit als unwägbar. Anga- ben zum klinischen und radiologischen Befundstatus beziehen sich ausschließlich auf den durchgeführten Untersuchungsumfang.

 

Soweit ein gekörter Hengst angeboten wird, gilt des- sen grundsätzliche Deck- und Befruchtungsfähigkeit zusätzlich als vereinbarte Beschaffenheit.

 

3. Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung werden während der Veranstaltung durch den Verstei- gerer und die Verkaufsberater bekannt gegeben oder liegen als Meldungen im Auktionsbüro aus.

 

D. Verwendungszweck/Garantie:

Die Verkäufer übernehmen ausdrücklich keine Garan- tie. Dies gilt insbesondere für bestimmte Eigenschaf- ten und Verwendungszwecke des Pferdes, sowie ge- genwärtige oder künftige sportliche oder züchterische Fähigkeiten und Leistungen.

 

E. Gebrauchszustand:

Alle Pferde sind mindestens insoweit benutzt, als sie halfterführig, transportfähig, geimpft, entwurmt und vom Schmied versorgt sowie einem Besichtigungs- und Selektionsverfahren durch die Auswahlkommis- sion des Verbandes unterzogen worden sind. Soweit darüber hinausgehend eine reiterliche Ausbildung, Erfolge auf Pferdeleistungsschauen, Zuchtleistungen, Leistungen von Nachkommen bekannt sind, ist dies im Katalog verzeichnet oder wird vom Versteigerer oder den Verkaufsberatern mitgeteilt.

 

F. Kaufpreis/Abrechnung:

Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Zu- schlagspreis zzgl. ggf. gesetzl. Mehrwertsteuer,
6 % Vermittlungsgebühr auf den Zuschlagspreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Vermittlungsge- bühr, zzgl. 1,75% Versicherungsprämie zzgl. gesetzli- cher Versicherungssteuer auf den Bruttobetrag.
Der Rechnungsbetrag ist am Auktionstag in bar, durch bankbestätigten Scheck oder per Überweisung an den Verband bzw. im Auktionsbüro zu zahlen. Der Verband ist vom Aussteller bevollmächtigt, das Inkasso im eige- nen Namen durchzuführen.

 

Soweit der Käufer aufgrund besonderer Vereinbarung durch Überweisung zahlt, wird im Hinblick auf die He- rausgabe/Abholung des Pferdes auf die folgenden Re- gelungen verwiesen.

 

G. Gefahrübergang:

Mit dem Zuschlag/Kauf des Pferdes geht die Gefahr auf den Käufer über. Er stellt den Verkäufer und den Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Eine etwaige Haftung des Verkäufers oder des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit auf eine mindestens fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften der Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

 

H. Versicherung:

Die Pferde sind zu dem vorstehend erläuterten Brut- tobetrag, max. bis zur Summe von 100.000,00 € bei der Vereinigten Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die Risiken der dauernden Unbrauchbarkeit, Tod und Not- tötung versichert.

Der Versicherungsschutz endet 3 Monate nach dem Zuschlag. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Fort- setzung der Versicherung auf eigene Kosten innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes gegenüber der VTV zu beantragen. Eine erneute tierärztliche Unter- suchung und Wartezeiten entfallen dann. Die Entschä- digungsleistung der VTV beträgt im Versicherungsfall 80% des Pferdewertes, max. der Versicherungssumme. Bei Fragen zur Versicherung wenden Sie sich an unse- ren Versicherungspartner: R+V Generalagentur Ru- pert Herrmann, Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee. Tel: 07656/9889900

www.rupert-herrmann.ruv.de

 

I. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:

Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeg- licher Mangelrechte u. Sachmangelhaftung, soweit nicht unter C) Beschaffenheiten vereinbart sind. Der Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung für Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Betracht kommt, die mindestens auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran- stalters oder des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Verkäufers beruhen. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit eine Haftung für sonstige Schäden in Betracht kommt, die mindestens auf einer grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Ver- käufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder Ver- käufers beruhen.

Sollten Mangelrechte und/oder Sachmangelhaftungs- ansprüche bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl des Käufers die Nachbesserung oder Nachlie- ferung zu leisten. Ist die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung berechtigt ist. Der Leistungsort für alle Nacherfüllun- gen ist am Sitz des Veranstalters in Marbach.

 

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hier- von ausgenommen ist die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindes- tens fährlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Er- füllungsgehilfen verursacht sind.

 

Notwendige Verwendungen sind wie folgt ersatzfähig: Im Falle einer Vertragsrückabwicklung schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises, den Er- satz notwendiger Futter-/Unterstellungskosten, not- wendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren einer notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon blei- ben Ansprüche des Verkäufers auf Wertersatz für ge- zogene Nutzungen und wegen Verschlechterung des Tieres unberührt.

 

Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungsan- sprüche sind gegenüber dem Veranstalter als Vertre- ter des Ausstellers geltend zu machen. Der Veranstal- ter bearbeitet etwaige Mangelrügen und informiert den Aussteller.

 

Etwaige Ansprüche wegen Mängel, insbesondere Sachmangelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von acht Wochen ab Zuschlag.
Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter Min- derung verjähren innerhalb von acht Wochen ab Er- klärung.

Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen sind Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Kör- per, Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso ausgenommen wie etwaige Ansprü- che wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindes- tens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran- stalters oder Verkäufers, deren ge setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

K. Widerrufsrecht

Für die Pferde, bei denen der Verkäufer als Unterneh- mer (USt. 9,0 % oder 19 %) einzustufen ist, gilt in dem Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fernkommunika- tionsmitteln (Online bieten) zustande gekommen ist, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tage, an dem der Käufer oder ein von ihm be- nannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Pferd in Besitz genommen hat. Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen zurück zu erstatten. Der Käufer wiederum hat das Pferd binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs an den Verkäufer zurück zu geben. Der Widerruf ist nur in schriftlicher Form gültig und zu erklären an den Veranstalter.

 

L. Pferdeeinstellung:

Verbleibt das erworbene Pferd nach dem Zuschlag noch auf dem Veranstaltungsgelände oder dem Haupt- und Landgestüt Marbach, schließt der Käufer einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Stallbetreiber zu dessen Bedingungen ab.

 

M. Abtransport:

Kein Pferd darf vom Veranstaltungsgelände entfernt werden, bevor die Bezahlung an den Verband ge- regelt ist. Der Abtrieb kann nur unter Nachweis der vom Auktionsbüro ausgestellten Auslieferungsscheins erfolgen. Sofern sich der Käufer beim Transport oder der Verladung des Personals des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder Er- füllungsgehilfen bedient, geschieht dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur für mindestens fahr- lässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und im Übrigen nur für mindestens grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

N. Einbeziehung der Verkaufsbedingungen:

Diese Verkaufsbedingungen sind in jedem Katalog ab- gedruckt und hängen im Übrigen im Auktionsbüro aus. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages.

 

O. Vorrang der deutschen Fassung:

Sollten die Auktionsbedingungen mehrsprachig abge- druckt und ausgehängt werden, gilt für den Fall von Widersprüchen allein die deutsche Fassung. Bei Aus- legungen ist die deutsche Fassung auch für die Aus- legung der englischen Fassung in erster Linie heranzu- ziehen und maßgebend.

 

P. Rechtsanwendung/Salvatorische Klausel:

Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht im Sinne der ZPO, des GVG, des BGB und des HGB. Soweit der Käufer ein Kaufmann ist, gilt Marbach als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Leistungsort für die wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufvertrag ist Marbach.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbedin- gungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.

Marbach, den 20.09.2023

 

Bitte kommen Sie mit ihrem Käuferzettel nach dem Zuschlag in das Auktionsbüro.

Hier werden alle Modalitäten geregelt. Die Abrech- nung des Vermittlungsgeschäftes sieht wie folgt aus: Je nach Umsatzsteuersatz des Verkäufers variiert der Steuersatz:

• Gewerblich oder optierender Landwirt = 19 %
• Pauschalierender Landwirt = 9,0 %
• Hobbyzucht/Privat = 0 %
• Gewerblicher Verkäufer aus der Europäischen Union = individueller Steuersatz des Landes

Der jeweils fällige Steuersatz ist beim Pedigree des Pferdes aufgeführt.
Informationen für Kunden aus dem Ausland
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauscha- lierenden Landwirten (9,0%) in Deutschland kann nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktions- gebühr kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Verkäu- fer gewerblich (19%) oder optierender Landwirt (19%) ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich. Exportanga- ben sind zeitnah nach dem Erwerb ihres Auktionspfer- des zu treffen.

 

Der Rechnungsbetrag setzt sich am Beispiel von einem Zuschlagspreis von 10.000 Euro wie in nebenstehender Tabelle zusammen. Fragen zur Abrechnung werden Ihnen gerne im Auktionsbüro beantwortet.

 

Verkäuferstatus UmsatzsteuerHobby/Privat 0%pausch. Landwirt 9,0%Gewerbe 19%
Zuschlagspreis10.000,00 EUR10.000,00 EUR10.000,00 EUR
zzgl. MwSt.keine900,00 EUR1.900,00 EUR
Zwischensumme 110.000,00 EUR10.950,00 EUR11.900,00 EUR
Auktionsgebühr 6%600,00 EUR600,00 EUR600,00 EUR
zzgl. 19 % MwSt.114,00 EUR114,00 EUR114,00 EUR
Zwischensumme 210.714,00 EUR11.614,00 EUR12.614,00 EUR
Versicherungs 1,75 % aus Zwischensumme 2187,50 EUR203,25 EUR226,75 EUR
zzgl. 19 % Versicherungssteuer35,63 EUR38,62 EUR41,94 EUR
GESAMTSUMME10.937,13 EUR11.855,87 EUR12.876,69 EUR
101 Chacoopri
v. Chacoon Blue / Espri
24 Penny Lane
v. Valverde / Quaterback
103 Call me Crack
v. Crack / Carvallo
1 Benedikt
v. Ben Benicio / Quaterback
102 Comme Cavelle
v. Comme Prévu / Pasco
31 Wischhoffs Cash
v. FS Clarimo / High Flow's Oxford
41 Ovidius
v. Origi D'O / Landor S
11 Fidelia
v. For Romance I / Weltmeyer
36 Carpenter
v. Casino Berlin / Crelido
25 Valea
v. Vivino / Sandro Hit
17 Quality
v. Q-Sieben / Imperio/T.
3 Bajonay Walkan
v. Bernay / Wolkentanz
13 First Lucky
v. Freiherr von Stein/T. / Lahnstein
26 Zambolino
v. Zack / Don Diamond
2 Blossom
v. Bernay / London Swing
43 Zaarah
v. Zinedine / Acorn
27 Zacapa Negra
v. Zalando / Casparino
29 Mr. Lover Lover
v. CS Mr. Wayne / Hesselteichs Grimaldi
47 GS Galando
v. FS Golden Highlight / FS Golden Moonlight
20 Siwa
v. Santo Domingo / De Niro
39 Francis
v. Hickstead White / Lewinski
45 Big Heart of Gold
v. Best of Gold / Lord Leopold
9 Madame Finesse
v. Finest / Markus Deak xx
16 Nikan
v. Nice Danon xx / Belantis I
15 Fidelio
v. Millennium/T. / Perechlest/T.
7 Don Camillo
v. Don Martillo / His Highness
21 Secret's Harmonie
v. Secret / Franziskus
33 Abrakadabra
v. Arko Junior PMS / Racordero
30 Dr. Snuggles
v. Dimaggio Se.M. / Garfield
32 Schierensees Clueso
v. HJK Crazy Dream / Pilgrim's Red
34 Bahama Mama
v. Baggio / Caroly
18 Quanterio
v. Quaterback / Zonik
38 Diego
v. Diego de Semilly / Quidam de Revel
8 D-Tox Gold
v. Don Royal / Benetton Dream
12 Frederike
v. Fred Astaire / Scarlatti
4 Wyanet
v. Best of Gold / Ferro
35 Bentley
v. Brantzau / Dauphin d'Helby
28 Cascara
v. Crown Cafe au Lait / Veivel R